zeit zu handeln

Aktuell

Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

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Im Urteilsfall gewährte der Kläger einem Dritten in 2010 ein verzinsliches Darlehen. Seit August 2011 erfolgten keine Rückzahlungen mehr. Über das Vermögen des Darlehensnehmers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger meldete die noch offene Darlehensforderung zur Insolvenztabelle an und machte den Ausfall der Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Dem folgten Finanzamt und Finanzgericht (FG) nicht. Die Revision hiergegen hatte Erfolg.

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Anforderungen an Bilanzerstellung bei gefährdeten Untenehmen verschärft (BGH)

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Mit seiner Entscheidung vom 26.01.2017 verschärft der BGH die Anforderungen an die Bilanzerstellung bei gefährdeten Betriebenen.

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Neuregelung des Sanierungsgewinnes

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Der Gesetzgeber hat endlich die Behandlung des Sanierungsgewinnes neu geregelt.

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Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe (BFH)

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Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen.
Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor (BFH, Urteil vom 13.12.2016 - X R 4/15; veröffentlicht am 24.05.2017).

 

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