aktuell

Neuregelung des Sanierungsgewinnes

Der neue § 3a Abs. 1 EStG regelt die steuerliche Behandlung von unternehmensbezogenen Sanierungsgewinnen.
Ab 9. Februar 2017 gilt die Neuregelung (beachte: Zustimmungsvorbehalt). Sie tritt, nach der Zustimmung durch die EU-Kommision, rückwirkend in Kraft. Es gelten einige Besonderheiten bei der Verlustverrechnung. Die Regelung gilt auch für die Gewerbesteuer.
Die Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus.

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