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Anforderungen an Bilanzerstellung bei gefährdeten Untenehmen verschärft (BGH)

Kern des Urteils ist die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine Bilanz zu Fortführungswerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt werden darf bzw. ab wann dies nicht mehr möglich ist und welche Pflichten der Steuerberater bei der Erstellung der Bilanz hat.
Insbesondere wird auf die Hinweispflicht des Steuerberaters bei Unternehmen mit negativem Eigenkapital eingegangen.

Quelle: BGH-Urteil IX ZR 285/14 vom 26.01.2017

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